Mehr Flexibilität und mehr Eigenverantwortung für das Auslagern von Bankleistungen: Das sind die wichtigsten Neuerungen in den Outsourcing-Richtlinien, die am 31.10.2007 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurden.
An die Stelle starrer Detailregulierung treten grundsätzliche Prinzipien für das Risikomanagement, das künftig im Rahmen einer bankeigenen Sourcing Governance stattfinden soll. Erstmals ermöglicht die BaFin die Auslagerung wesentlicher Bankleistungen. Darüber hinaus wird das Outsourcing nicht wesentlicher Leistungen etwa im Back Office stark vereinfacht: Die Anzeigepflicht entfällt hier, ein Vertragsprüfungsverfahren ist nicht länger notwendig.
Die neuen Regelungen tragen der wachsenden Bedeutung Rechnung, die das Outsourcing für Banken zunehmend gewinnt. Die Richtlinien sind nun in die Mindestanforderungen zum Risikomanagement (MaRisk) integriert und lösen die bislang auf verschiedene Rundschreiben verteilten Bestimmungen ab.